
Bio Europe
Bio-Lebensmittel, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt worden sind und mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet sind, erfüllen die strengen Normen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.
Danach darf ein Produkt nur dann „öko“ oder „bio“ genannt werden, wenn:
- auf chemische Pflanzenschutz- und Düngemittel verzichtet wird,
- eine festgelegte Zahl an Tieren pro Quadratmeter nicht überschritten wird,
- die Tierhaltung artgerecht ist,
- das Futter ebenfalls aus biologischem Anbau stammt,
- Antibiotika nur zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden,
- keine Gentechnik eingesetzt wird,
- in verarbeiteten Lebensmitteln höchstens 49 Zusatzstoffe enthalten sind.
Entspricht ein Produkt zu 95 Prozent diesen Anforderungen, darf es das Bio-Logo Europe bzw. Bio Deutschland-Logo tragen.











